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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Shutterwerk

– ein Projekt der FINK Brot Pixel GmbH –

Kirchgasse 10

5730 Mittersill

Österreich

Stand: Januar 2026

1. Vertragspartner & Geltungsbereich

Vertragspartner im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die FINK Brot Pixel GmbH, Fasangartengasse 1, 1130 Wien, Österreich (nachfolgend „Auftragnehmer“).

Diese AGB gelten für alle Verträge über fotografische Leistungen, die unter dem Projektnamen Pinzgau Fotografie abgeschlossen werden.

Die Leistungen richten sich grundsätzlich an Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (UGB). Sofern im Einzelfall Verträge mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) zustande kommen, gelten ergänzend die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen. Im Übrigen bleiben diese AGB anwendbar.

Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.

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2. Vertragsgegenstand / Leistungsumfang

Der Auftragnehmer erbringt fotografische Leistungen, insbesondere in den Bereichen:

  • Business- und Unternehmensfotografie
  • Mitarbeiter- und Teamfotografie
  • Produktfotografie
  • Imagefotografie
  • Fotodokumentation von Firmenevents

Der konkrete Leistungsumfang (Art der Aufnahmen, Ort, Dauer, Bildstil, Lieferumfang, Nutzungsrechte) ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der schriftlichen Vereinbarung.

Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden – insbesondere zusätzliche Bildbearbeitung, erweiterte Nutzungsrechte, Expressleistungen oder Nachbestellungen – sind nicht Vertragsbestandteil und gesondert zu vergüten.

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3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge und Freigaben rechtzeitig bereitzustellen.

Insbesondere stellt der Auftraggeber sicher, dass:

  • alle erforderlichen Inhalte, Daten, Zugangsdaten und Informationen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereitzustellen,
  • sicherzustellen, dass bereitgestellte Inhalte (Logos, Texte, Bilder etc.) frei von Rechten Dritter sind und rechtlich zulässig verwendet werden können,
  • erforderliche Freigaben unverzüglich zu erteilen.

Unterbleiben notwendige Mitwirkungshandlungen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten auszusetzen. Verzögerungen und daraus entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

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4. Durchführung & Termine

Fototermine werden verbindlich vereinbart.

Terminabsagen oder -verschiebungen sind unverzüglich mitzuteilen. Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Stornobedingungen:

  • bis 5 Werktage vor dem Termin: kostenfrei
  • 4 bis 2 Werktage vor dem Termin: bis zu 50 % des vereinbarten Honorars
  • am Shootingtag oder bei Nichterscheinen: bis zu 100 % des Honorars

Im Falle von Krankheit, unvorhersehbaren Ereignissen oder höherer Gewalt (z. B. akute Erkrankung, extreme Witterung, behördliche Anordnungen) ist eine kostenfreie Vertragsauflösung ausgeschlossen.

In diesen Fällen wird vorrangig ein Ersatztermin innerhalb eines angemessenen Zeitraums vereinbart. Bereits geleistete Zahlungen werden auf den Ersatztermin angerechnet.

Kann aus Gründen, die keine der Parteien zu vertreten hat, kein Ersatztermin vereinbart werden, sind bereits entstandene Aufwendungen des Auftragnehmers gesondert zu vergüten.

Ein Nichterscheinen ohne rechtzeitige Mitteilung gilt nicht als höhere Gewalt und berechtigt nicht zu einer kostenfreien Terminverschiebung.

Ist der Auftragnehmer aus wichtigen Gründen an der Durchführung des Fototermins gehindert (z. B. Krankheit, Unfall, höhere Gewalt), wird ebenfalls ein Ersatztermin vereinbart. Bereits geleistete Zahlungen werden auf diesen angerechnet.

Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Ersatz von Folgekosten, entgangenem Gewinn oder Aufwendungen Dritter, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich in diesen Fällen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Zweifel einen geeigneten Nachweis für das Vorliegen eines Hinderungsgrundes zu verlangen.

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5. Abnahme & Lieferung

Die Lieferung der Fotografien erfolgt digital in vereinbarter Form.

Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Tagen nach Übergabe wesentliche Mängel schriftlich rügt. Geringfügige Abweichungen von subjektiven Vorstellungen oder stilistischen Erwartungen stellen keinen Mangel dar.

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6. Vergütung & Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro, netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

Sofern nicht anders vereinbart:

  • 30 % Anzahlung bei Auftragserteilung
  • Restzahlung nach Lieferung, fällig binnen 7 Tagen

Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen sowie Mahnspesen verrechnet.

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7. Urheber- und Nutzungsrechte

Der Auftragnehmer bleibt Urheber aller erstellten Fotografien.

a) Standard-Nutzungsrechte

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung einfache, nicht-exklusive Nutzungsrechte für den vereinbarten Zweck (z. B. Website, Unternehmenskommunikation, Präsentationen).

Eine Weitergabe an Dritte, Bearbeitung oder Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.

b) Exklusive Nutzungsrechte / Buy-out

Die Einräumung exklusiver Nutzungsrechte (Buy-out) bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und ist gesondert zu vergüten.

Exklusive Nutzungsrechte bedeuten, dass:

  • der Auftraggeber die Fotografien ausschließlich nutzen darf,
  • der Auftragnehmer auf eine eigene Nutzung (z. B. Referenzen) verzichtet,
  • Umfang, Dauer und Mediennutzung eindeutig festgelegt werden.

c) Referenznutzung

Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Fotografien im Rahmen der Eigenwerbung (Website, Portfolio, Präsentationen, Social Media) als Referenz zu verwenden. Ein Widerspruch ist jederzeit schriftlich möglich.

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8. Einsatz von Erfüllungsgehilfen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung des Auftrags qualifizierter Erfüllungsgehilfen zu bedienen, sofern dies für die Durchführung des Auftrags erforderlich ist.

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9. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für rechtliche Zulässigkeit der vom Auftraggeber vorgegebenen Inhalte, Einwilligungen oder Nutzungskontexte.

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10. Datenschutz & Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen.

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben verarbeitet. Fotografien mit erkennbaren Personen werden nur im vereinbarten Nutzungsumfang verwendet.

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11. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Wien.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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